Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Verischerungsmakler.

1.2. Im Speziellen Fall gelten darüber hinaus noch bestimmte zusätzliche nachstehende Bedingungen.

1.3. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Zimmel KG.

2. BZ-Finanzservice Leistungen

2.1. Die Angebote seitens der Zimmel KG sind freibleibend und unverbindlich, bis die ausdrückliche Zustimmung des Kunden (elektronisch per E-Mail, telefonisch durch Aktennotiz oder schriftlich) erfolgt. 

2.2. Die Zimmel KG ist berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist oder der Verpflichtungen bei Nachnahmen nicht nachkommen kann. In diesem Fall können auch sämtliche Vollmachten zu unserer Entlastung zurückgelegt werden.

2.3. Grundlage für die Erstellung eines optimalen Gesamtkonzeptes für den Kunden ist die Analyse mittels Finanz-Check. Dieser wird von uns in Zusammenarbeit mit dem Kunden erarbeitet und im Anschluss bei einem folgenden Termin besprochen.

2.4. Der genaue Leistungskatalog einschließlich der damit zusammenhängenden Pflichten des Versicherungsmaklers und des Mandanten ist aus dem Maklergesetz und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Verischerungsmakler zu entnehmen.

2.5. Unterstützung bei Eintritt eines Versicherungsereignisses für die über die Zimmel KG abgeschlossenen Verträge.

3. Erfüllung der Erwartungen

3.1. Ziel der Zusammenarbeit ist die Anpassung der Versicherungs-, Finanzierungs- und Kapitalanlageprodukte des Kunden an seine gegenwärtige finanzielle (und private) Situation.

3.2. Mit der Beauftragung der Erstellung eines Finanz-Checks stimmt der Kunden den nachstehenden Preisen- und Zahlungsbedingungen automatisch zu.

3.3. Der Kunde hat uns umgehend über maßgebliche Veränderungen seiner finanziellen Verhältnisse in Kenntnis zu setzen. Nur dann ist eine zeitgerechte und effiziente Anpassung des Konzeptes mit der einhergehenden Anpassung der eingesetzten Finanzinstrumente möglich.

3.4. Im Falle der Notwendigkeit einer aus Punkt 3.1. oder 3.3. resultierenden Anpassungen behält sich die Zimmel KG die Option offen, von der Maklervollmacht gebrauch zu machen und diese gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Verischerungsmakler einzusetzen.

4. Preise und Zahlunsbedingungen

4.1. Unsere Beratung erfolgt grundsätzlich auf Provisionsbasis, das heißt für die Beratung selbst wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Honorar in Rechnung gestellt.

4.2. Die Zimmel KG behält sich das Recht vor, dennoch ein vorab vereinbares Honorar in Rechnung zu stellen, sollten Geschäfte angebahnt werden, bei denen ein Provisionsfluss ausgeschlossen ist. Die genauen Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart.

4.3. Der Finanz-Check, bzw. dessen Auswertung, ist dann kostenfrei, wenn aufgrund dieser eine Zusammenarbeit entsteht, bei der Verträge mit Provisionen, die zu Gunsten der Zimmel KG fließen, abgeschlossen werden. In allen anderen Fällen kann für die Erhebung der Daten und deren Auswertung, jedoch ohne Beratung,ein Honorar von 195-- € zuzüglich 20 % ges. MWSt. in Rechnung gestellt werden.

4.4. Die Zimmel KG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Zimmel KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

5. Vorbehalt geistigen Eigentums

5.1. Es ist nicht gestattet, die Auswertung der Kundendaten (Finanz-Check) an Dritte weiterzuleiten. In diesem Fall behält sich die Zimmel KG das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

5.2. Angaben über die bereits bestehenden Verträge des Kunden beruhen auf Angaben der jeweiligen Produktgeber, liegen außerhalb des Einflussbereiches der Zimmel KG und dienen als Information für die Bedarfsdeckung des Kunden.

5.3. Die Zimmel KG behält sich des weiteren im Falle des Zahlungsverzuges das Recht vor, bereits vereinbarte Termine bis zur vollständigen Begleichung älterer Verbindlichkeiten aufzuschieben, sowie sämtliche Vollmachten zu unserer Entlastung zurückzulegen.

6. Rücktritt

6.1.  Die Zimmel KG ist berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist oder der Verpflichtungen bei Nachnahmen nicht nachkommen kann.

6.2. Sollten Umstände eintreten, die eine Zusammenarbeit erheblich erschweren oder unmöglich machen, behält sich die Zimmel KG ebenfalls vor, die Zusammenarbeit zu beenden.

6.3. In den in Punkt 6.1. und 6.2. genannten Fällen können auch sämtliche Vollmachten zu unserer Entlastung zurückgelegt werden.

7. Gewährleistung

7.1. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gem. KSchG sowie VerVG.

7.2. Der Regress lt. ABGB §933b wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7.3. Im Fall eines berechtigten Anspruches räumt sich die Zimmel KG das Recht ein, weitere Schritte mit der für Versicherungsmakler verpflichtenden Haftpflichtversicherung zu koordinieren.

7.4. Beschwerdestelle (außergerichtliche Streitbeilegung): Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmwa.gv.at

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1. Sämtliche Datenschutzrechtliche Angelegenheiten werden bei einem persönlichen Termin besprochen, mit Ausnahme der in Punkt 10.4. angeführten und vom Kunden audrücklich zugestimmten Vorgehensweise.

10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Pölten.

10.3. Es gilt das Recht der Republik Österreich.

10.4. Die Online-Angebotslegung und Auftragsabwicklung erfolgt bei der Zimmel KG mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten seitens der Zimmel KG.

10.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberühr.

11. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die zwingenden Bestimmungen des KSchG bei Geschäftsabschlüssen mit Endverbrauchern werden durch die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.